Dienstfahrten-Kasko (DfK)
Die Dienstfahrten-Kaskoversicherung erstattet (ohne Selbstbeteiligung) die notwendigen Reparaturkosten für die während einer Dienstfahrt für den Verein/Verband entstandenen unfallbedingten Beschädigungen des privateigenen Pkw's eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalls...
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Familien-Unfall
Die Familien-Unfallversicherung leistet für Vorstandsmitglieder von Vereinen in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit doppeltes Krankenhaustagegeld und Tagegeld...
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