Familien-Unfallversicherung

für Organe der Verbände und Vereine

Die Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner leistet für Vorstandsmitglieder von Vereinen in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit doppeltes Krankenhaustagegeld und Tagegeld.

Dem Versicherungsschutz bei der Baloise liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2012) sowie die Bestimmungen des Merkblattes zugrunde. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die den versicherten Mitgliedern und den mitversicherten Familienangehörigen aus der kleingärtnerischen Tätigkeit oder aus einer Betätigung für die Organisation erwachsen, z.B.:


Versicherter Personenkreis

Die Versicherung erstreckt sich auf das zur Versicherung angemeldete Vereinsmitglied, für welches der Beitrag entrichtet wurde (Hauptversicherter).
Beitragsfrei mitversichert sind Ehefrauen/Ehemänner (auch eheähnliche Gemeinschaften) und minderjährige Kinder, sofern sie mit dem Hauptversicherten in häuslicher Gemeinschaft leben. Der vorstehend genannte Personenkreis genießt auch Versicherungsschutz gegen Unfälle auf Wegen und Reisen, die zur Erledigung von im Interesse der Organisation liegenden Geschäften unternommen werden. Eingeschlossen sind auch Fahrten und Reisen zu Tagungen der Organisation.

Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. Als Unfall gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche (z.B. Leistenbrüche) Verrenkungen von Gelenken, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln Knochenbrüche Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen oder Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen. Als Unfall gilt auch die Strahleneinwirkug (außer Kernenergie). Als Unfall gilt auch eine durch Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschädigung (Impfschäden). Auch besteht Versicherungsschutz für tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung, Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation. Als Unfall gilt auch ein Zeckenbiss und -stich.

Hinweise zu den Versicherungsleistungen


Kurkostenbeihilfe

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kosmetische Operationen

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Weitere Informationen gibt unser Merkblatt zur Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner, welches Sie über Ihren Kleingartenverein oder entsprechenden Landesverband erhalten können.

Hinweis: Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen Gruppenvertrag. Sofern Versicherungsschutz gewünscht wird, wenden Sie sich bezüglich des Antrages an Ihren Landesverband.