Die DfK erstattet (ohne Selbstbeteiligung) die durch Originalrechnungen nachgewiesenen notwendigen Reparaturkosten für die während einer Dienstfahrt für den Verein/Verband entstandenen unfallbedingten Beschädigungen des privateigenen Pkw eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalls oder im Falle von Fahrerflucht des Schädigers.
Jedes in der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglied eines Kleingartenverbandes/-vereines kann mit seinem privateigenen Personenkraftwagen (PKW), der für Dienstfahrten des Verbandes/Vereines verwendet wird, dem zwischen dem Landesverband und der Baloise abgeschlossenen Gruppenvertrag für die DfK beitreten. Versicherungsschutz besteht während einer mit dem versicherten PKW im Auftrag des Vorstandes durchgeführten notwendigen Dienstfahrt. Der Versicherungsschutz erlischt mit der Beendigung des Vorstandamtes im Verein und/oder Verband.
Die DfK übernimmt die notwendigen Reparaturkosten für Schäden am versicherten PKW nach Vorlage der Reparaturkostenrechnung im Original.
Ausschlüsse und Begrenzungen:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Tatbestände, die unter die Teilkaskoversicherung fallen.
Schäden, die ein Dritter Verkehrsteilnehmer an dem versicherten PKW verursacht, sind vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zu ersetzen.
Auf die Ausschlüsse gemäß A.2.16 der AKB wird ausdrücklich hingewiesen.
Haftpflicht-, Vermögens- und Personenschäden sind nicht versichert.
Bei Bestehen einer privaten Vollkaskoversicherung übernimmt die DfK die Schadensregulierung, sofern der Schaden während einer Dienstfahrt entstanden ist, so dass die eigene Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch genommen werden muss und somit die Selbstbeteiligung und die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes entfallen.
Bagatellschäden bis 80,00 € werden nicht übernommen.
Bei Interesse zur Teilnahme an der Dienstfahrten-Kaskoversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband oder direkt an den KVD in Köln.
Weitere Informationen gibt unser aktuelles
Merkblatt zur Dienstfahrten-Kaskoversicherung