Bergungskosten
innerhalb der Familien-Unfallversicherung
Für den Hauptversicherten und die beitragsfrei Mitversicherten
während ihres Aufenthaltes und ihrer Tätigkeit im Garten und in den
Anlagen, einschließlich der direkten Hin- und Rückwege zu und von
diesen, sowie die minderjährigen, im Haushalt der Hauptversicherten
lebenden Kinder während ihres Aufenthaltes auf Spielplätzen innerhalb
der Gartenanlage beträgt die Versicherungssumme
bis zu 5.000,00 €uro für Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen. Hierunter fallen u.a. bedingungsgemäß:
- Ersatz der Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.
- Ersatz der Kosten für den Transport der verletzten versicherten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik, soweit dies ärztlich angeordnet war.
- Ersatz des Mehraufwandes bei der Rückkehr der verletzten versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
Voraussetzung für die LeistungenSoweit ein anderer Ersatzpflichtiger einzutreten hat (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen), kann der Erstattungsanspruch gegen uns nur in Höhe der von dort nicht übernommenen restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, kann der gesamte Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden. Die vorgenannten Kosten müssen uns durch Originalrechnungen mit dem Erstattungs- oder Ablehnungsvermerk eines anderen Ersatzpflichtigen sowie ggf. ärztliche Atteste über die Notwendigkeit und Verordnung nachgewiesen werden.
Weitere Leistungen der Familien-Unfallversicherung: