für Organe der Verbände und Vereine » Familien-Unfall » Todesfall (F-UV)

Todesfallleistung

innerhalb der Familien-Unfallversicherung

Voraussetzung für die Leistung

Die versicherte Person ist infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben. Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Die Frist beginnt erst, wenn Sie, die Erben oder die bezugsberechtigten Personen Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

Höhe der Leistung

Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

Führt bei versicherten Kindern ein Unfall innerhalb eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, zum Tode, so werden die nachweislich aufgewendeten Bestattungskosten einschließlich Grabstein bis zur Höhe von 5.000,00 €uro ersetzt. Nicht ersetzt werden Kosten, die für Trauerkleidung entstehen. Hatte das versicherte Kind am Unfalltage das 14. Lebensjahr vollendet, wird anstelle von Bestattungskosten eine Kapitalentschädigung geleistet.

Im Todesfall ist umgehend eine Sterbeurkunde, sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache einzureichen.

Weitere Leistungen der Familien-Unfallversicherung: