Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e ARB 2008)

Vereins-Rechtsschutzversicherung

Der Steuer-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Festlegung des Einheitswertes) sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, die nur einmalig erhoben werden (z.B. wegen der erstmaligen Erstellung eines Abwasserkanals).

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