Vereins-Rechtsschutzversicherung
für Verbände und Vereine
Die Vereins-Rechtsschutzversicherung der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Versicherer) erstattet gemäß den im Rechtsschutzgruppenvertrag getroffenen Vereinbarungen und den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008):
- Gebühren für den frei gewählten Rechtsanwalt,
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- Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher,
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- Kosten für Zeugen und Sachverständige, soweit sie vom Gericht bestellt werden,
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- Kosten der Gegenseite, soweit sie vom Versicherten zu erstatten sind,
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- Gebühren des Korrespondenzanwaltes bei inländischen Zivilprozessen, die mehr als 100 km vom jeweiligen Vereinssitz entfernt stattfinden,
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- Kosten von bis zu drei Anträgen zur Durchführung oder Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen in allen Instanzen,
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bis zu einer Versicherungssumme von 130.000 €uro je Rechtsschutzfall. Für Strafkautionen werden zusätzlich darlehensweise bis zu 50.000 €uro gezahlt.
Versicherungsschutz hat der VN und die am Gruppenvertrag teilnehmenden Vereine/Verbände (nachstehend Versicherte genannt),
• die hauptamtlichen Angestellten der Geschäftsstellen,
• die ehrenamtlichen Vertreter (Vorstände),
• die Mitglieder, soweit sie im Auftrag des Vorstandes satzungsgemäße Aufgaben übernehmen
nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:
Der Vereins-Rechtsschutz
...beinhaltet für den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherten:
...beinhaltet
für die Organe des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten:
Grundstücks-Rechtsschutz für den Verein/Verband als Grundstückspächter und Grundstücksverpächter
Der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherten erhalten Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:
• in Ihrer Eigenschaft als Grundstückspächter und -verpächter aus Kleingartenpachtverträgen nach Bundeskleingartengesetz;
• als Mieter von selbst genutzten Büroräumen;
• als Verpächter einer gewerblich genutzten Vereinsgaststätte
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Streitigkeiten, die sich aus der Stellung des VN / der Versicherten als Eigentümer des Grund und Bodens ergeben. Außerdem gelten die Besonderen Vereinbarungen „
Gebühren und Auslagen“ und „
KVD-Räumung“ in der jeweils gültigen Fassung.
Beispiele...
Vereinsrechtliche Streitigkeiten
Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsrecht (Vereinsrecht) fallen nicht unter den Grundstücks-Rechtsschutz. In der Praxis macht der VN / Versicherte häufig Ansprüche aus dem Vereinsrecht und aus dem Pachtrecht in einer einheitlichen Klage gegen das /den Mitglied/Pächter geltend. Sofern sich durch die gleichzeitige Geltendmachung von versicherten (Pachtrecht) und nicht versicherten Ansprüchen (Mitgliedschaftsrechte) keine Gebührenerhöhungen bei den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten ergeben, besteht Versicherungsschutz auch für Streitigkeiten aus Mitgliedschaftsrechten.
Anfechtung von Beschlüssen der Jahreshauptversammlung
Für den VN oder die Versicherten besteht jeweils einmal im Jahr Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anfechtung eines Beschlusses der Jahreshauptversammlung durch ein Mitglied; die Höchstentschädigung beträgt je 200,00 €uro pro Jahr. Vollständige Unterlagen (Einladung, Tagesordnung, Protokoll der Mitgliederversammlung) sind dem Antrag auf Deckungszusage beizufügen.
Bei Interesse zur Teilnahme am Gruppenvertrag zur Rechtsschutzversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband.
Weitere Informationen gibt unser aktuelles
Merkblatt zur Vereins-Rechtsschutzversicherung